Wem gehört der Aktienwert einer Mietkaution? In einem Verfahren vor dem Kölner Amtsgericht wurde diese Frage im Sinne einer Mieterin beschieden. Die Wohnungsgesellschaft muss ihr laut Urteil eine Summe von 115.000 Euro auszahlen. Die ursprüngliche Mietkaution lag bei 800 Mark – vor über 60 Jahren.

Geklagt hatte eine Frau, deren inzwischen gestorbene Eltern die Kaution im Jahr 1960 hinterlegt hatten. Der Klägerin stehe grundsätzlich ein Anspruch auf Herausgabe der Mietsicherheit in Form von Aktien zu, teilte das Amtsgericht am Dienstag mit.

Mietkaution in Aktien angelegt – und vervielfacht

Die Summe wurde im Jahr 2005 in einen neuen Vertrag übernommen. Der Kurswert der Mietsicherheit lag bei Klageerhebung im Dezember 2021 bei 115.000 Euro.

Laut Mietvertrag habe das Immobilienunternehmen den Betrag in eigenen Aktien anlegen dürfen, so das Gericht. Der Vertrag sah demnach vor, dass die Aktien nach Beendigung des Mietverhältnisses herauszugeben sind. Die Wohnungsgesellschaft sollte allerdings auch berechtigt sein, anstelle der Aktien den Nominalbetrag von 800 Mark auszuzahlen.

Wohnungsgesellschaft wollte nur 409,03 Euro auszahlen

Das Mietverhältnis endete Mitte 2018. Als die Klägerin die Aktien haben wollte, lehnte die Wohnungsgesellschaft dies ab. Sie berief sich auf den Mietvertrag und zahlte stattdessen 409,03 Euro, was den ursprünglich 800 Mark entsprach. Daraufhin klagte die Frau auf Herausgabe der Aktien.

Das Gericht stellte fest, dass das im alten Mietvertrag vorgesehene Wahlrecht der Wohnungsgesellschaft unwirksam ist. Paragraf 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sehe vor, dass Erträge aus der Mietsicherheit unabhängig von der gewählten Anlageform den Mietenden zustehen. Zu den Erträgen der hier gewählten Anlageform gehörten nicht nur ausgezahlte Dividenden, sondern auch etwaige Kursgewinne. Davon abweichende Vereinbarungen seien unwirksam.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Wohnungsgesellschaft kann Berufung beim Landgericht einlegen. Um welches Unternehmen es sich handelt, teilte das Gericht nicht mit. (mit dpa)